Elisabetta Franchi® Outlet

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KUNDENINFORMATION

In den Outlet-Verkaufsstellen „Elisabetta Franchi“, die direkt von Betty Blue S.p.A. (dem „Verkäufer“) betrieben werden, wird die Möglichkeit eingeräumt, die Ware innerhalb einer Frist von maximal 14 (vierzehn) Tagen ab dem Kaufdatum zum Umtausch zurückzugeben. Dies gilt unter der Bedingung, dass das Kleidungsstück nicht getragen wurde, nicht beschädigt, verschmutzt oder verändert ist und mit der ursprünglich vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Einkaufstasche zurückgegeben wird. Zudem dürfen die beim Kauf vorhandenen Etiketten nicht entfernt worden sein und der Originalkaufbeleg muss vorgelegt werden.

Sollte ein sofortiger Umtausch nicht möglich sein, stellt der Verkäufer dem Käufer eine Gutschrift in Höhe des ursprünglich von diesem für den Kauf des Artikels bezahlten Preises aus. Erfolgt der Umtausch gegen einen Artikel von geringerem Wert als der ursprünglich vom Käufer bezahlte Preis, stellt der Verkäufer dem Käufer eine Gutschrift über das Restguthaben aus. In beiden Fällen ist die Gutschrift in einer einzigen Transaktion innerhalb von 15 Tagen ab Ausstellungsdatum und in jedem Fall bis spätestens 31. Dezember desselben Kalenderjahres einzulösen.

Anträge auf Umtausch oder die Ausstellung von Gutschriften in anderen Verkaufsstellen des Verkäufers als den physischen Outlets oder in Outlets des Verkäufers, die sich in anderen Ländern als dem befinden, in dem die Ware ursprünglich erworben wurde, sind nicht gestattet. Das oben beschriebene Recht auf Rückgabe zum Umtausch begründet keinen Anspruch des Käufers auf die vollständige oder teilweise Rückerstattung des ursprünglich bezahlten Preises und wird nicht für Ware zweiter Wahl oder für Artikel gewährt, die um mehr als 50 % gegenüber dem Outlet-Listenpreis reduziert sind.

Das oben beschriebene Recht gilt zusätzlich zu den Rechten des Käufers gemäß der anwendbaren Gesetzgebung im Falle der Vertragswidrigkeit der Produkte und beeinträchtigt diese nicht. Das davon unterschiedene Widerrufsrecht kann bei Fernabsatzverträgen (Pay-by-Link) (Art. 52 des Verbrauchergesetzbuches) ausgeübt werden und nicht bei im Geschäft getätigten Käufen.